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Schießen vom Pickup erlaubt?

Wer als Jäger einen Pickup besitzt, der benutzt diesen für gewöhnlich für den bequemen Transport seiner Jagdeinrichtungen, speziell für den An- und Abtransport sowie auch innerhalb des Reviers bei weiteren Strecken. Auch für andere Ausrüstungen und natürlich erlegtes Wild bietet sich die offene Ladefläche bestens an, insgesamt birgt ein Pickup für Jäger viele Vorteile im Gelände. Pickup-Besitzer spielen aber stets auch mit dem Gedanken, die Jagd von der Ladefläche aus zu gestalten – spezielle Böcke und Ansitzschirme für die Ladefläche sind nicht nur praktisch und sicher, in Kombination mit dem KfZ sind sie auch äußerst flexibel, gerade wenn es um Erntejagden oder um die Verhütung von Wildschäden geht und der Standort schnell gewechselt werden muss. Doch Schießen vom Pickup aus – ist das erlaubt und wirklich so ungefährlich?

Das Bundesjagdgesetz verbietet das Schießen „aus“ Kraftfahrzeugen, also beispielsweise aus der Fahrerkabine heraus. Die Länder Bremen und Sachsen-Anhalt verbieten zusätzlich das Schießen „von“ Kraftfahrzeugen. In allen anderen Bundesländern ist dagegen das Schießen „von“ Kraftfahrzeugen aus erlaubt und damit also auch das Schießen von der Ladefläche des stehenden Pickup. Das Fahrzeug darf nicht fahren und die Handbremse muss angezogen sein. Unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften kann dann von einem entsprechenden Ansitzschirm oder Bock heraus geschossen werden. Man sollte allerdings darauf achten, dass das KfZ eben und nicht abschüssig steht und die Jagdeinrichtung für Pickups auch wirklich geeignet ist (Grundmaße möglichst nicht viel kleiner als Ladefläche, breite Standpfosten etc.) Spezielle Ansitzschirme und Böcke für Pickup-Ladenflächen sollten hier natürlich die erste Wahl sein. Eine zusätzliche Sicherung durch Sicherungsgurte oder gar Befestigungseinrichtungen im Boden der Ladefläche kann in Einzelfällen sinnvoll sein, allerdings ist die Rechtsfrage, ob es sich bei fester Montage dann wirklich noch um einen mobilen, nicht zum Fahrzeug gehörigen Ansitz handelt, umstritten und nicht zur Gänze geklärt.

Stand: 19.09.2013